Der Landesverband in der Weimarer Republik – zwischen Neuorientierung und Etablierung
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges und des Deutschen Kaiserreiches sucht die evangelisch-lutherische Landeskirche und mit ihr der Landesverband für christlichen Frauendienst ihren Platz im „roten Sachsen“. Die sächsische Regierung war fest in der Hand der Arbeiterparteien SPD und KPD und stand der Kirche überwiegend ablehnend gegenüber. So beschloss die sächsische Volkskammer zum 1. April 1920 die Abschaffung des Religionsunterrichts an den sächsischen Volksschulen. Außerdem übernahm der Staat weitgehend die Aufgaben der Wohlfahrt, die bisher teilweise auch vom Landesverband für christlichen Frauendienst durchgeführt wurden. In der TABEA wurde daher für die Neuausrichtung der Arbeit im Februar 1919 konstatiert: „Damit tritt das religiöse Moment an die erste und das charitative an die zweite Stelle.“ Es wird klargestellt, dass die Frauenvereine in erster Linie die Einübung und Ausübung christlichen Lebens zum Ziel haben und keine Wohltätigkeitsvereine sind, sondern Arbeitsgemeinschaften, die vornehmlich seelische Arbeit leisten. Dennoch sollen weiter Kurse vor allem in Hauskrankenpflege und Säuglingspflege abgehalten werden.
Im Zuge der Umstrukturierung der sächsischen Landeskirche bringt sich der Landesverband für christlichen Frauendienst verstärkt ein. In der Debatte um die neue Kirchgemeindeverordnung wird in der TABEA im Oktober 1920 u. a. die Forderung nach Verwendung der weiblichen Form im Gesetzesentwurf aufgestellt. Außerdem sollen mindestens 25 Prozent aller Mitglieder des Kirchenvorstandes weiblich sein und die Mitarbeit der Frau in der Gemeinde als Katechetin, Organistin und Jugendpflegerin besser genutzt werden.
Durch die Inflation im Jahre 1923 drohen neue wirtschaftliche Schwierigkeiten. Besonders die weitere Herausgabe der Zeitschrift TABEA wurde zu einem großen Kraftakt. Um die Zeitschrift noch deutlicher als Informationsorgan des Landesverbandes zu kennzeichnen, wurde sie in „Frauendienst“ umbenannt und an alle Leserinnen appelliert, noch weitere Abonnentinnen zu werben.
In Vorbereitung der Synodalwahlen im Jahre 1923 wurde der Landesverband
verstärkt aktiv. Er forderte in wenigstens sechs Wahlbezirken auch eine
Frau als Kandidatin aufzustellen, um endlich die Männerdomäne in der obersten
sächsischen Kirchenvertretung aufzubrechen. Das Engagement wurde belohnt
und mit der Leipziger Oberlehrerin Magdalene Focke die erste Frau in die
Landessynode gewählt. Neben Magdalene Focke wurde Clara Kühl, die Vorsitzende
der evangelischen Arbeiterinnenvereine in Deutschland in die Landessynode
berufen.
1923 gelang es auch, eine erste Reisesekretärin einzustellen. Käthe Ehrhold
wurde zuerst als „Werbesekretärin“ bezeichnet und sollte zum Zwecke der
Evangelisation die einzelnen Frauenvereine bereisen. Nur ein Jahr später
wurde mit Dorothea Nagel eine zweite Reisesekretärin eingestellt.
Am 4. März 1924 geht vorläufig eine Ära im Landesverband zu Ende. Frau von Carlowitz legt ihren Vorsitz nieder und als neue Vorsitzende wird Frau Landgerichtsrat Martha Götz, geb. Ranft (Dresden-Neustadt) gewählt.
Bettina Westfeld, Historikerin MA